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In den Wintermonaten kommt es in Folge länger andauernder Minustemperaturen häufig zu Beschädigungen der Wasserzähler. Wer seinen Wasserzähler und freiliegende Wasserleitungen vor Frost sichert, kann unnötige Kosten sparen. Nach der gültigen Anschlusssatzung ist der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet seine Messeinrichtung vor Abwasser, Schmutz und Grundwasser sowie Frost zu schützen. Die Kosten für den Austausch eines durch Frost beschädigten Wasserzählers betragen für einen normalen Hauswasserzähler ca. 50 EUR. Diese Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen. Sollten noch weitere Beschädigungen an der Leitung oder den Absperrventilen dazukommen wird es wesentlich teurer.

Schützen Sie während der Frostperiode alle frostgefährdeten Wasserleitungen und Wasserzähler, vor allem in Kellerräumen, an Außenwänden, Garagen und in Schächten ausreichend. Besonders frostgefährdete Wasserzählerplätze und Leitungsteile sollten mit frostsicheren Isolierstoffen umwickelt werden. Hierbei ist jedoch darauf zu achten, dass der Wasserzählerplatz jederzeit zugänglich bleiben muss. Nicht benötigte Leitungen, z. B. im Garten- und Außenbereich sowie in Garagen sollten vollständig entleert werden.

Wir weisen darauf hin, dass der Grundstückseigentümer dazu verpflichtet ist jegliche Beschädigung an der Messeinrichtung unverzüglich zu melden.

Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.