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Die Eichgültigkeit für Kaltwasserzähler beträgt sechs Jahre. Im Rahmen des sogenannten Stichprobenverfahrens kann diese Eichgültigkeit um drei Jahre verlängert werden. Mehrmalige Verlängerungen hintereinander sind möglich.

Der WZV hat im Jahr 2018 mit den im Jahr 2012 erstmals installierten Wasserzählern in der Dimension Q3_4 (ehemals Qn 2,5) an einem solchen Stichprobenverfahren teilgenommen und dieses bestanden. Die Stichprobenprüfung erfolgte unter der Los Nr. WRP18051. Die betroffenen Zähler mit dem Aufdruck „2012“ können nun gemäß dem Gesetz über das Mess- und Eichwesen und der Eichordnung zunächst für weitere drei Jahre verwendet werden. Ein Austausch dieser Wasserzähler steht somit frühestens im Jahr 2021 an.