Fragen & Antworten
Verbrauchs- und Grundgebühren
Die Wassergebührenermittlung stützt sich auf die §§ 4, 6 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW. Auf Grundlage der Vorgaben des KAG NRW hat der WZV Neffeltal eine Beitrags-, Gebühren- und Kostenersatzsatzung erlassen. Gemäß § 7 Abs. 1 dieser Satzung erhebt der Verband eine Grundgebühr und eine Verbrauchsgebühr. Die Grundgebühr ist für die Bereithaltung eines Anschlusses und die Möglichkeit der Benutzung der Wasserleitung zu entrichten. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des bezogenen Wassers in cbm (=1.000 Liter) berechnet. Die aktuelle Beitrags-, Gebühren- und Kostenersatzsatzung steht Ihnen auf unserer Webseite zum Download zur Verfügung.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW nach dem Kostendeckungsprinzip. Das veranschlagte Gebührenaufkommen darf demnach die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Kosten der öffentlichen Trinkwasserversorgung nicht übersteigen.
Um eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung sicherzustellen, ist eine aufwändige Infrastruktur notwendig. Hierbei führt die recht hohe Anlagenintensität für die Gewinnungs-, Aufbereitungs-, Speicher- und Verteilungsanlagen zu einem Fixkostenanteil von regelmäßig über 80 %. Diese Fixkosten entstehen unabhängig von der tatsächlich abgenommenen Trinkwassermenge. Der variable Kostenanteil, also die Verbrauchsabhängigen Kosten, machen dagegen lediglich einen Anteil von ca. 20 % aus.
Die Erlöse aus dem Wasserverkauf setzen sich beim WZV Neffeltal im Tarifkundenbereich insgesamt betrachtet zu ca. jeweils 50 % aus den variablen Verkaufsmengen und den fixen Grundgebühren zusammen. Sofern das Erlösverhältnis an die tatsächliche Kostenstruktur angepasst würde, käme es zu einer erheblichen Steigerung der Grundgebühr wodurch sich hohe Mehrbelastungen für einzelne Kundengruppen ergeben würden.
Die Grundgebühr wird für die Inanspruchnahme der Lieferungs- bzw. Betriebsbereitschaft der Wasserversorgungseinrichtung erhoben. Mit ihr sollen die durch das Bereitstellen und ständige Vorhalten der Einrichtung entstehenden verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (Fixkosten) ganz oder teilweise abgegolten werden. Sie wird deshalb nicht -verbrauchsabhängig- nach dem Maß der Benutzung (Inanspruchnahme), sondern -verbrauchsunabhängig- nach einem Wahrscheinlichkeitsmaßstab bemessen, der sich an Art und Umfang der aus der Lieferbereitschaft folgenden abrufbaren Arbeitsleistung als Anhaltspunkt für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität orientiert. Als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die vorzuhaltende Höchstlastkapazität einer Wasserversorgungseinrichtung wird die Nenngröße des Wasserzählers herangezogen, weil mit steigender Nenngröße des Wasserzählers sich auch die abrufbare und damit vorzuhaltende Leistung der Wasserversorgungseinrichtung erhöht. Mit steigender Nenngröße des Wasserzählers erhöht sich die abrufbare Leistung der Wasserversorgungseinrichtung, d. h. es kann mehr Trinkwasser abgenommen werden. Somit ist die Grundgebühr nach Zählerdimensionierung gestaffelt und erhöht sich mit zunehmender Zählergröße. Welche Trinkwassermenge tatsächlich abgenommen wird ist hierbei unerheblich.
Die Wasserentgelte werden insbesondere durch die strukturellen Rahmenbedingungen vor Ort, wie z. B. die Wasserverfügbarkeit- und Qualität, die erforderlichen Wasseraufbereitungsverfahren, die topografischen Gegebenheiten und die Siedlungsstruktur beeinflusst. Die für die Wasserentgelte zugrunde zu legenden Kosten sind von zahlreichen Faktoren abhängig und lassen sich daher nur ortspezifisch ermitteln. Dies führt naturgemäß dazu, dass die Höhe der Wasserentgelte zwischen den einzelnen Versorgern, selbst in unmittelbarer Nachbarschaft, schwanken kann.
Die Gebührenhöhe soll nur die tatsächlichen Kosten der Trinkwasserversorgung abdecken und die Kunden sollen nur so viel zahlen, wie für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Trinkwasserversorgung erforderlich ist. Dies macht eine jährliche Kalkulation der Wassergebühren erforderlich.
Die Wasserversorgung ist in Deutschland Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Es existieren öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisationsformen nebeneinander. Der WZV Neffeltal befindet sich seit seiner Gründung zu 100 % in kommunaler Hand und organisiert die Trinkwasserversorgung als kommunaler Zweckverband mit untergeordnetem Eigenbetrieb auf öffentlich-rechtlicher Basis. Daher werden keine Preise festgesetzt sondern Gebühren erhoben.
Obwohl die Kosten für die Trinkwasserversorgung im Vergleich zu den übrigen Lebenshaltungskosten relativ gering sind, sieht sich die Wasserbranche immer wieder der Erklärung Ihrer Preise bzw. Gebühren ausgesetzt. Die Spitzenverbände der Wasserwirtschaft initiieren daher seit dem Jahr 2008 gemeinsam mit den drei NRW Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Inneres das Projekt „Benchmarking Wasserversorgung NRW“. Im engen Austausch mit den Verbänden, Ministerien und Teilnehmern wird das Projekt kontinuierlich weiterentwickelt.
Der WZV Neffeltal nimmt seit dem Jahr 2009 jährlich am Landesprojekt „Benchmarking Wasserversorgung NRW“ teil, bei dem auch die Wasserpreise bzw. -gebühren der einzelnen Teilnehmer miteinander verglichen werden. Aufgrund unterschiedlicher Gebührenstrukturen kann ein Preis- bzw. Gebührenvergleich jedoch nur auf Basis von Typfällen mit einem standardisierten Jahresverbrauch erfolgen. Regelmäßig wird hierfür der durchschnittliche Jahresverbrauch von 150 cbm für ein Einfamilienhaus mit 3 – 4 Bewohnern zugrunde gelegt. Der letzte Bericht aus dem Jahr 2025, welcher die Daten des Jahres 2023 zugrunde legt, zeigt in Bezug auf die Wasserbezugskosten (Grund- und Verbrauchspreis bei 150 cbm/Jahr) folgende Werte:
Kosten beim WZV Neffeltal im Jahr 2023 3,06 EUR netto je cbm
Mittelwert Benchmarking NRW 2023 2,56 EUR netto je cbm
Bezogen auf die ab dem Jahr 2025 gültigen Gebühren ergibt sich ein Wert von 4,19 EUR netto je cbm.
Während die Wasserbezugskosten bis zum Jahr 2021 stets unterhalb des Mittelwertes der Vergleichsgruppen lagen, bewegen sie sich seit dem Jahr 2022 über diesem Mittelwert.
Grundsätzlich wird die Höhe der Wasserentgelte im Wesentlichen durch die Bedingungen vor Ort beeinflusst, auf die die einzelnen Wasserversorgungsunternehmen nur bedingt Einfluss nehmen können. Der Vergleich von Wasserentgelten muss daher stets unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Weiter Einzelheiten zum Projekt Benchmarking Wasser NRW sowie den jährlichen Gesamtbericht finden Sie unter folgendem Link:
Die fortschreitende Klimakrise führt insbesondere in den Frühjahr- und Sommermonaten vermehrt zu länger anhaltenden Dürreperioden bei gleichzeitig hohem Temperaturniveau. Solche Wetterphasen führen zu Spitzenverbrauchswerten beim Trinkwasser. Diese Spitzabgaben führen zu einer stärkeren Belastung der Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen und sind mit einem erhöhten Stromaufwand verbunden. Zudem führen solche Wettersituationen zu einem verstärkten Einsatz des technischen Personals vor Ort.
Die klimatischen Veränderungen und die damit verbundene Zunahme von Extremwetterereignissen stellen die Wasserwirtschaft vor große und neue Herausforderungen. Es gilt die Wasserinfrastruktur mit regionalen Strategien auf den Klimawandel einzustellen. Im Bereich des WZV Neffeltal wird mittelfristig eine Ausweitung der Wasserressourcen notwendig werden um den gestiegenen Trinkwasserbedarf auch zu Spitzenabgabezeiten decken zu können. Die damit verbundenen Maßnahmen werden in den nächsten Jahren unweigerlich weitere Gebührenanpassungen erforderlich machen.
Die Wasserwirtschaft steht vor einem grundlegenden Wandel, dem sich auch der WZV Neffeltal nicht entziehen kann. Es gilt die Versorgungsstabilität weiter zu verbessern und klimatisch bedingten Spitzenabgaben robuster begegnen zu können. Um den Trinkwasserbedarf der Privathaushalte und der Wirtschaft im Verbandsgebiet langfristig decken zu können, wird eine Ausweitung der zur Verfügung stehenden Wassermengen erforderlich werden. Neben dem Bereich der Wasserwirtschaft muss dem Ausbau und der Erneuerung der Netzinfrastruktur eine bedeutsame Rolle zu gewiesen werden. Investitionen in das Leitungsnetz müssen als Daueraufgabe anerkannt werden, um die Infrastruktur langfristig auf hohem Niveau und generationenübergreifend zu erhalten. Neben stark steigenden Bau-, Material- und Energiepreisen, hat insbesondere die Entwicklung des Zinsniveaus maßgebliche Auswirkungen auf die Kostenstruktur. Zusätzlich ergeben sich vermehrt Kostenbelastungen in den Bereichen Digitalisierung und Cybersicherheit.
Weitere Gebührenanpassungen werden auch zukünftig notwendig werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden und die anstehenden Herausforderungen bewerkstelligen zu können. Tendenziell muss daher auch in den Folgejahren mit jährlichen Gebührenerhöhungen gerechnet werden.
Im Vergleich zu anderen Ausgaben des täglichen Lebens, sind die Kosten für das Trinkwasser äußerst gering. Im Bereich des WZV Neffeltal liegen die Kosten für einen durchschnittlichen 4-Personenhauhalt mit einem Jahresverbrauch von 150 cbm inklusive Grundgebühr und Umsatzsteuer ab dem Jahr 2025 bei 672,68 EUR. Dies entspricht für eine vierköpfige Familie monatlichen Kosten in Höhe von 56,06 EUR. Umgerechnet ergeben sich hieraus Trinkwasserkosten von täglich 0,47 EUR je Person. Und das für ein Produkt, welches wir Ihnen 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag über viele Kilometer in stets einwandfreier Qualität bis in Ihr Haus liefern.
Leitungswasser ist gesund und günstig. Unser Trinkwasser ist das in Deutschland am strengsten kontrollierte Lebensmittel und kann bedenkenlos getrunken werden. Der Preis für unser Trinkwasser ist unschlagbar – ein Liter frisches Trinkwasser aus der Leitung kostet Sie weniger als 1 Cent. Somit ist Trinkwasser aus der Leitung um ein vielfaches günstiger als abgepacktes Wasser aus dem Supermarkt.
Über 80 % der Wassergebühren resultieren aus Fixkosten und die monatliche Grundgebühr fällt unabhängig von der tatsächlich entnommenen Wassermenge an. Bei sinkenden Abgabemengen müssten die dann nicht gedeckten kosten wiederum auf die Wassergebühren umgelegt und diese entsprechend angehoben werden. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt sich Wassersparen daher nur geringfügig.
Der fortschreitende Klimawandel, zunehmende Nutzungskonflikte und veränderte Rahmenbedingungen werden sich zukünftig negativ auf die Trinkwasserversorgung zur Verfügung stehenden Ressourcen auswirken. Daher sollte jeder auf den Verbrauch achten und das Trinkwasser sparsam und bewusst nutzen. Nicht nur an heißen Tagen sollte darauf geachtet werden, nicht verschwenderisch mit unserem Trinkwasser umzugehen, sondern auch an jedem anderen Tag. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist ein bewusster und sorgsamer Umgang mit unserem kostbaren und unverzichtbaren Gut Trinkwasser daher sehr wohl zu empfehlen.
Für den Bezug von Frischwasser gilt grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang. Nach der Wasserversorgungssatzung kann im Einzelfall beim Eigenbetrieb eine Befreiung beantragt werden. Ist ein Anschlussnehmer vom Anschluss- und Benutzungszwang befreit, entfällt auch die Gebührenpflicht. Weitere Befreiungsmöglichkeiten enthält die Wassergebührensatzung nicht. Wenn ein Anschlussnehmer aufgrund des Leerstandes seines Objektes kein Wasser bezieht, bleibt er dennoch verpflichtet, die Grundgebühren in voller Höhe zu bezahlen. Eine Ermäßigung aufgrund großer Wasserabnahmemengen ist nach dem Gebührenrecht nicht zulässig. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass Großabnehmer auch zu einer Erhöhung der Vorhaltekosten beitragen. Die in anderen Branchen durchaus üblichen Mengenrabatte sind daher in der Trinkwasserversorgung eher Seltenheit.
Weitere allgemeine Informationen zu Wasserpreisen und -gebühren finden Sie u. a. auf der Homepage des VKU unter folgendem Link:
https://www.vku.de/wasserpreise/
Nichts ist so wertvoll wie unser Trinkwasser. Um den Wert des Trinkwassers und der Wasserversorgung in den Fokus von Politik und Gesellschaft zu rücken, hat der DVGW e. V. im Jahr 2019 den „Wasser-Impuls“ ins Leben gerufen. Interessante Informationen zur Struktur und Leistungsfähigkeit der deutschen Wasserwirtschaft sowie den zukünftigen Herausforderungen der Wasserwirtschaft finden sie unter folgendem Link:
Die Grundgebühr für den normalen Wasserzähler in der Dimension Q3_4 beträgt aktuell 27,31 EUR je Monat. Die Verbrauchsgebühr beläuft sich auf 2,30 EUR je cbm entnommenem Trinkwasser. Die aufgeführten Gebühren enthalten den gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 7 % und gelten ab 1. Januar 2025. Weitere Einzelheiten und die Grundgebührenhöhe für größer dimensionierte Wasserzähler können Sie unserer Beitrags-, Gebühren- und Kostenersatzsatzung entnehmen.
Wie kann ich beim Wassergebrauch sparen?
Hier gilt, was wir schon in der Corona-Pandemie gelernt haben: Feuchten Sie Ihre Hände kurz an und drehen Sie dann den Wasserhahn wieder zu. Seifen Sie nun die Hände 30 Sekunden lang gründlich ein. Stellen Sie erst danach das Wasser wieder an und waschen Sie Ihre Hände sorgfältig ab. Für eine hygienisch sinnvolle Handreinigung genügt auch kaltes Wasser, wenn Sie Seife benutzen und die oben genannten Schritte befolgen. So sparen Sie auch Energie für die Warmwasserbereitung ein.
Lassen Sie während der Zahnreinigung bitte den Wasserhahn zugedreht. Feuchten Sie Ihre Zahnbürste nur kurz an, geben Sie Zahncreme auf den Bürstenkopf und putzen Sie Ihre Zähne wie von Zahnärzt:innen empfohlen. Drehen Sie den Wasserhahn erst nach dem Putzen wieder auf, um Mund und Zahnbürste auszuspülen.
Für die tägliche Körperpflege ist Duschen viel wassersparender als ein Vollbad in der Badewanne. Duschen Sie möglichst kurz, probieren Sie es mal mit 3 Minuten. Zusätzlich kann ein Wasserspar-Duschkopf den Wasserverbrauch reduzieren. Außerdem gilt: Beim Einseifen bleibt die Dusche aus. So sparen Sie auch Energie bei der Warmwasserbereitung. Duschen Sie außerdem nicht zu heiß. Das schont auch Ihre Haut.
Die meisten Toilettenspülungen verfügen über eine Stopp-Taste. Drücken Sie diese beim Spülen, wenn eine kurze Spülung der Toilette genügt. Damit sparen Sie direkt mehrere Liter Wasser ein.
Geben Sie in den Kochtopf oder den Wasserkocher nur so viel Wasser wie benötigt. Wenn nur wenig Wasser erhitzt werden muss, wird auch weniger Energie verbraucht. Für eine Tasse Tee zum Beispiel reichen in der Regel 250 bis 300 ml Wasser im Wasserkocher. Setzen Sie außerdem beim Kochen auf dem Herd einen Deckel auf den Topf, so geht weniger Energie verloren.
Generell ist die Nutzung einer Geschirrspülmaschine nachhaltiger als das Spülen des Geschirrs von Hand im Spülbecken. Die Spülmaschine nutzt bei einem Spülgang ca. 30% weniger Wasser. Lassen Sie die Spülmaschine möglichst erst laufen, wenn sie voll beladen ist. Die meisten Geschirrspüler verfügen über ein Eco-Programm, bei dem weniger Wasser und auch weniger Energie verbraucht werden.
Für die Nutzung der Waschmaschine gelten im Prinzip dieselben Spar-Regeln wie bei der Spülmaschine. Lassen Sie Ihre Maschine nicht halbvoll laufen und nutzen Sie wenn möglich ein Sparprogramm. Planen Sie den Kauf einer neuen Waschmaschine? Dann achten Sie auf eine gute Energieeffizienzklasse. Zudem bieten moderne Waschmaschinen meist viele Spezialprogramme und können die Wasser- und Energiemenge sogar automatisch an die Menge der Wäsche anpassen, die sich in der Trommel befindet.
Wir empfehlen möglichst auf die Bewässerung von Garten- und Grünanlagen zu verzichten. Sofern eine Bewässerung zwingend erforderlich ist, sollte auf Regenwasser aus Zisternen oder Regentonnen zurück gegriffen werden und der Einsatz von Tropfschläuchen geprüft werden, mit denen sich Ihre Pflanzen bodennah und zielgerecht bewässern lassen. Auf den Einsatz von Rasensprenglern mittels Trinkwasser sollte gänzlich verzichtet werden. In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels sollte bereits bei der Gartengestaltung darauf geachtet werden, dass dieser mit wenig Wasser auskommt. Es sollte stets kritisch hinterfragt werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht.
Wasser sparen ist wichtig, aber es ist auch entscheidend, die Gesundheit zu schützen. Stagnierendes Trinkwasser birgt das Risiko von Bakterienwachstum und Gesundheitsschäden. Ein ausgewogener Ansatz ist daher erforderlich: Wassereinsparung praktizieren, aber auch sicherstellen, dass das Wasser regelmäßig verwendet wird, um Stagnation zu vermeiden.
Einsatz digitaler Wasserzähler
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor der Wasserwirtschaft keinen Halt und digitale, fernauslesbare Wasserzähler werden zum Standard. Durch den Einsatz digitaler Wasserzähler lassen sich Ablesefehler vermeiden wodurch die Abrechnungsprozesse effizienter und wirtschaftlicher werden. Auf der Kundenseite ist keine Aktion mehr erforderlich. Die Zählerstände werden zum Stichtag automatisch per Funk abgerufen.
Die Durchflussmessung des Modells 640 C und ELECTO MVM+C wird mithilfe eines Ringkolbenmessverfahren durchgeführt, die Durchflussmessung des Modells iPERL mit einem induktiv magnetischen Messverfahren. Über die digitale Anzeige direkt am Zähler kann jederzeit der aktuelle Zählerstand abgelesen werden. Die Zahlen rechts neben dem Komma zählen die Literangaben (bis zu 999). Die Zahlen links neben dem Komma zeigen die Kubikmeter an.
Die Zähler sind mit einem Funkmodul OMS ausgestattet und können somit durch unsere Mitarbeiter im sogenannten „Drive-By“-Verfahren ausgelesen werden. Diese Auslesung erfolgt regelmäßig zum Jahresende.
Die eingesetzten digitalen Wasserzähler entsprechen den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und sind entsprechend zur Verwendung zugelassen. Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff gewährleistet insbesondere die verwendete 128-Bit-AES-Verschlüsselung. Den Anforderungen der BSI-Richtlinie TR-03116-3 wird in vollem Umfang entsprochen.
Weitere Detailinformationen zu den eingesetzten Modellen können Sie den Herstellerinformationen entnehmen.
Durch die automatische Auslesung erübrigt sich die Zählerstandsmeldung durch den Hauseigentümer. Daher werden für diese Zähler auch keine Ableseaufforderungen versendet. Selbstverständlich besteht für die Hauseigentümer jederzeit weiterhin die Möglichkeit zur Verbrauchskontrolle und für eigene Zwecke den Zählerstand im Display des Zählers manuell abzulesen. Durch die Fernauslesung werden Ablese- und Übertragungsfehler vermieden und die Genauigkeit Ihrer jährlichen Verbrauchsabrechnung erhöht sich. Darüber hinaus wird der Ablese- und Abrechnungsaufwand reduziert, was sich positiv auf die Kosten- und Gebührenstruktur auswirkt.
Dem Endverbraucher entstehen keine zusätzlichen Kosten. Wie bisher sind die Kosten für den Wasserzähler inkl. Wechsel durch die Grundgebühr in den jährlichen Wasserkosten gedeckt.
Im Rahmen der gesetzlich geforderten Turnuswechselungen werden die mechanischen Zähler gegen die digitalen Zähler nach und nach in unserem Versorgungsgebiet ausgetauscht. Der WZV Neffeltal hat im Jahr 2016 mit dem Einbau digitaler und fernauslesbarer Wasserzähler begonnen.
Trotz aller Sorgfalt, können nicht alle Wassermesser per Funk ausgelesen werden. Störfaktoren sind bsp. massiv gebaute Keller, überflutete Schächte oder Störsignale. In diesen Fällen fordern wir Sie zur bisher üblichen Ablesung auf, die wie gewohnt über die unterschiedlichen Kanäle eingereicht werden können.
Abwicklung der Gebührenzahlungen
Für das laufende Jahr werden elf Vorauszahlungen auf dem Niveau des Vorjahresverbrauches und den Gebührenverhältnissen des laufenden Jahres erhoben. Die elf Vorauszahlungsbeträge sind im Zeitraum Februar bis Dezember jeweils zum 15. des Monats fällig. Die tatsächliche Gebührenfestsetzung erfolgt mittels Gebührenbescheid zum 31.12. des Kalenderjahres. In diesem Gebührenbescheid werden gleichzeitig die Vorauszahlungen für das neue Jahr ausgewiesen.
Multiplizieren Sie die aktuelle Verbrauchsgebühr mit Ihrem letzten Jahresverbrauch und die Grundgebühr mit 12 Monaten. Addieren Sie beide Ergebnisse zusammen und teilen das durch 11 Vorauszahlungen. Runden Sie den Betrag auf einen vollen Eurobetrag auf.
Die Formel im Blick: (Verbrauchsgebühr x Jahresverbrauch) + (Grundgebühr x 12)
11 Vorauszahlungen
Die Höhe der Vorauszahlungen basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch und den aktuell gültigen Gebühren. Sollten Sie mit wesentlichen Abweichungen zum Vorjahresverbrauch rechnen, empfehlen wir Ihnen die Höhe der Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Eine Erhöhung der Vorauszahlungen können Sie im Kundenportal eigenständig durchführen. Sofern Sie eine Senkung der Vorauszahlungen wünschen, ist dies in begründeten Einzelfällen unter Darlegung der Umstände möglich. Wenden Sie sich hierzu bitte schriftlich oder per E-Mail an vertrieb@neffeltal.de an unseren Kundenservice.
Um Ihnen die Wassergebührenzahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren an. Hierdurch sparen Sie Zeit und Geld. Das Lastschriftverfahren wird bereits von über 80 % unserer Kunden genutzt. Am komfortabelsten für Sie ist die Mitteilung der Bankdaten über unser Kundenportal. Anderenfalls besteht die Möglichkeit unser Formular zur Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats zu nutzen. Diese Vorgehensweise gilt auch für Änderungen bestehender Lastschriftmandate.
Sofern Sie die Vorauszahlungsbeträge überweisen, achten Sie bitte auf einen fristgerechten Zahlungsausgleich. Bitte achten Sie bei Zahlungen per Dauerauftrag auf die jährliche Anpassung der Vorauszahlungen.
Sonstiges
Grundsätzlich besteht für die Gartenbewässerung die Möglichkeit, einen zweiten Wasserzähler (Abzugszähler für Abwassergebühr) zu installieren. Hierfür ist jedoch ausschließlich die Gemeinde bzw. Stadt zuständig, die Ihnen gegenüber die Abwassergebühren erhebt. Bei Fragen zur Beantragung und Installation von Gartenwasserzählern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Ihren Ort zuständige Gemeinde bzw. Stadt. Aufgrund von unterschiedlichen Rahmenbedingungen unserer fünf Mitgliedskommunen bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine detaillierten Auskünfte erteilen können. Für die entnommene Wassermenge wird die normale Trinkwassergebühr erhoben auch wenn das Wasser ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wurde. Der Einbau eines Gartenzählers bzw. Abzugszählers ist mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden. Er darf nur im Zusammenhang mit der Bewässerung ihres Gartens genutzt werden. Die Befüllung von Pools ist über diesen separaten Zähler in der Regel nicht zulässig. Sie sollten daher vor der Installation eines separaten Gartenwasserzählers genau prüfen ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt.
Zur Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre vom WZV Neffeltal ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren. Um das Versorgungssystem nicht zu überlasten sollten Sie Ihren Pool bereits rechtzeitig vor den einzelnen Hitzeperioden füllen.
Der Eigentumswechsel eines Objektes ist dem Wasserleitungszweckverband der Neffeltalgemeinden schriftlich per Post oder per E-Mail an vertrieb@neffeltal.de mitzuteilen. Folgende Daten werden benötigt:
- Anschrift des alten Eigentümers
- Anschrift des neuen Eigentümers
- Tag der Übergabe
- Zählerstand am Tag der Übergabe
Wir empfehlen die Nutzung unseres Formulars zur Mitteilung eines Eigentumswechsels.
Unsere Gebührenbescheide werden im Januar erstellt und an die Kunden versendet. Unsere Portalkunden, die die Option des Onlinekunden gewählt haben, wird der Gebührenbescheid ausschließlich im Kundenportal zur Verfügung gestellt. Hier finden Sie auch die Gebührenbescheide der Vorjahre. Sofern Sie noch nicht für unser Portal registriert sind, ist dies jederzeit möglich.