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Mietstandrohre

Für die Wasserabgabe zu Bauzwecken und sonstigen vorübergehenden Zwecken (z. B. Festveranstaltungen) können Sie bei uns ein Standrohr mieten. Die Anzahl der vorgehaltenen Mietstandrohre ist jedoch begrenzt, wir bitten Sie daher vor Abholung um entsprechende Anfrage. Für die Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren. Wir raten grundsätzlich zu einem allgemein sorgsamen Umgang mit unserem Trinkwasser. Es sollte daher stets geprüft werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht. Beachten Sie bitte die Verwendungsvorschriften für Standrohre, welche Ihnen von uns bei der Abholung ausgehändigt werden.

Gebühren und Kaution

Die Mietgebühr beträgt für zehn Tage 20,00 EUR inkl. 7 % Umsatzsteuer (Mindestgebühr). Für jeden weiteren Tag fällt zusätzlich eine Gebühr von 1,00 EUR inkl. 7 % Umsatzsteuer an. Für die entnommene Trinkwassermenge gilt die normale Verbrauchsgebühr in Höhe von derzeit 1,87 EUR/cbm.

Vor Ausgabe des Standrohres wird eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR verlangt. Die Kaution kann per EC Kartenzahlung am Tag der Abholung gezahlt werden oder rechtzeitig vor der Abholung überwiesen werden. Die Kaution wird bei Rückgabe mit der Gebührenabrechnung und den Kosten eventueller Beschädigungen oder Verunreinigungen des Mietstandrohres verrechnet. Ein verbleibendes Guthaben wird Ihnen in der Regel innerhalb einer Woche zurück überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung.

Ihr Ansprechpartner

Auftragsmanagement
Andreas Kaiser
Dierk Valder

Tel.: +49 (0)2424 9402-13

E-Mail: auftrag@neffeltal.de