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Gebühren

Die Wassergebühren werden als Grund- und Verbrauchsgebühr erhoben. Die Grundgebühr ist für die Bereithaltung des Anschluss und die grundsätzliche Möglichkeit der Trinkwasserentnahme zu entrichten. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des tatsächlich bezogenen Trinkwassers in cbm (1.000 Liter) abgerechnet.

Grundgebühren monatlich (seit 01.01.2023)

Zählerdimension     EUR/Monat

Q3_4                         19,91
Q3_10                       47,79

Verbrauchsgebühr je cbm (seit 01.01.2023)

Die Verbrauchsgebühr je cbm entnommenen Trinkwassers beträgt 1,68 EUR.

Die aufgeführten Gebühren enthalten den gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 7 %.

Weitere Informationen zur Gebührenstruktur und unserem Abrechnungsverfahren können Sie der hier zum Download zu Verfügung stehenden allgemeinen Neukundeninformation entnehmen.

Allgemeine Fakten und Hintergründe sowie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Themenbereich Gebührenkalkulation und –höhe finden Sie in unserem FAQ Bereich.

Lastschriftverfahren

Um Ihnen die Wassergebührenzahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren an, welches von über 80 % unserer Kunden genutzt wird. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.

Ihr Ansprechpartner

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der Neffeltalgemeinden
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