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Hausanschlüsse

Neuanschlüsse

Der erstmalige Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie jede Änderung und Erneuerung des Grundstücks- und Hausanschlusses ist vom Grundstückseigentümer unter Benutzung des nachstehenden Antragsformulars schriftlich zu beantragen.

 

Dem Antrag sind insbesondere folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Amtlicher Lageplan
  • Keller- bzw. Erdgeschossgrundriss mit Darstellung des Hausanschlussraumes und Lage der Wasserleitung

Die spätere Inbetriebsetzung der Anlage inklusive Wasserzählereinbau (Anschluss der Anlage des Grundstückseigentümers an das Verteilnetz) ist durch das ausführende Installationsunternehmen unter Benutzung des nachstehenden Antragsformulars schriftlich zu beantragen.

Die Herstellungskosten sind dem Wasserwerk Neffeltal satzungsgemäß nach tatsächlich entstandenem Aufwand zu ersetzen. Nachdem Sie den Hausanschlussantrag bei uns eingereicht haben, werden die voraussichtlichen Kosten nach vorherigem Aufmaß kalkuliert. Über die Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten erhalten Sie einen Vorauszahlungsbescheid. Nach Eingang des Betrages werden wir die Hausanschlusserstellung in Koordination mit den anderen Versorgungsträgern (Strom, Gas, Telekommunikation) terminieren.

Unterhaltung und Erneuerung von Bestandsanschlüssen

Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Trinkwasserhausanschluss dürfen ausschließlich vom Wasserwerk Neffeltal durchgeführt werden. Die Unterhaltungskosten des im öffentlichen Verkehrsraum liegenden Teiles der Hausanschlussleitung trägt das Wasserwerk Neffeltal, sofern die erforderliche Unterhaltungsmaßnahme nicht auf bauliche oder andere Maßnahmen des Grundstückseigentümers zurückzuführen ist. Für die Unterhaltungskosten des auf dem angeschlossenen Grundstück liegenden Teiles der Hausanschlussleitung ist der Grundstückseigentümer gegenüber dem Wasserwerk Neffeltal kostenersatzpflichtig. Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich Ihren Gebäudeversicherungsschutz zu prüfen.

Nichts hält für die Ewigkeit und somit unterliegt auch Ihre Hausanschlussleitung einem natürlichen Verschleißprozess. In Abhängigkeit von Alter und Zustand Ihrer Hausanschlussleitung kann daher mit der Zeit eine vollständige Erneuerung Ihrer Hausanschlussleitung erforderlich werden. Bei akuten Schadenereignissen (Rohrbruch) erfolgt durch unsere Mitarbeiter eine Zustandsprüfung der betroffenen Hausanschlussleitung. Alter und Zustand Ihrer Hausanschlussleitung können hierbei eine vollständige Erneuerung des Hausanschlusses erforderlich machen. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn an der Hausanschlussleitung bereits Vorschäden vorhanden sind, die in der Vergangenheit punktuell repariert wurden. Lassen Sie es erst gar nicht so weit kommen. Insbesondere bei anstehenden Gebäudesanierungen, der Neugestaltung Ihrer Einfahrt, einer geplanten Kanalsanierung oder der Neuverlegung von sonstigen Versorgungsleitungen (Strom, Gas, Telekomunikation) sollten Sie eine vollständige Erneuerung Ihres Trinkwasseranschlusses in Betracht ziehen. Im Zusammenhang mit solchen baulichen Maßnahmen lässt sich eine vollständige Hausanschlusserneuerung in der Regel wesentlich günstiger realisieren. Nutzen Sie die Gelegenheit. Es handelt sich um eine nachhaltige Investition zur Werterhaltung Ihres Objektes und langfristigen Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung. Für eine telefonische oder persönliche Beratung vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Steuerabzugsmöglichkeit gemäß § 35 a EStG für Erneuerungsmaßnahmen

Während bisher Maßnahmen die von der öffentlichen Hand erbracht wurden und mit dem Hauseigentümer nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet wurden nicht nach § 35 a EStG begünstigt waren, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 1. September 2021 nunmehr diesen Grundsatz geändert. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Lohn- und Gerätekosten im Zusammenhang mit der Erneuerung von Haus- und Grundstücksanschlüssen nun als sog. Handwerkerleistung von der Einkommensteuer absetzen. Die abzugsfähigen Kosten werden in unseren Kostenersatzbescheiden separat ausgewiesen. Wir empfehlen Ihnen die Möglichkeiten eines Steuerabzugs im Einzelfall zu prüfen.

Ihr Ansprechpartner

Auftragsmanagement
Andreas Kaiser
Dierk Valder

Tel.: +49 (0)2424 9402-13

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