Wasserzähler
Der Wasserzähler ist ein geeichtes Messgerät, mit dem die entnommenen Trinkwassermengen gemessen werden. Die installierten Wasserzähler sind die Grundlage für die jährliche Trinkwassergebührenabrechnung. Darüber hinaus übermitteln wir die gemessenen Entnahmemengen unseren Verbandsmitgliedern, denen Sie für die Berechnung der Abwassergebühren dienen. Der Zuverlässigkeit der installierten Wasserzähler wird daher eine hohe Bedeutung beigemessen und so dürfen von uns nur amtlich geeichte Wasserzähler eingesetzt werden. Das Gesetz über das Mess- und Eichwesen und die Eichordnung legen für Wasserzähler eine Eichfrist von 6 Jahren fest. Nach Ablauf dieser Eichfrist müssen die Geräte ausgetauscht werden. Alternativ besteht die Möglichkeit eines Stichprobenverfahrens, bei dem nach bestandener Stichprobenprüfung die Eichfrist der jeweiligen Messgeräte um 3 Jahre verlängert wird. Eine solche Stichprobenprüfung kann auch mehrmals hintereinander durchgeführt werden.
Wasserzählerwechsel
Jährlich müssen durch uns zwischen 1.000 und 2.000 Trinkwasserzähler gewechselt werden. Leider ist es uns aufgrund dieser Anzahl an zu wechselnden Wasserzählern nicht möglich mit jedem Kunden einen individuellen Termin zu vereinbaren. Sie werden jedoch rechtzeitig von uns schriftlich darüber informiert, sofern bei Ihnen ein Wasserzählerwechsel ansteht. Sofern wir den Zählerwechsel durch Fremdfirmen durchführen lassen, geben wir Ihnen ebenfalls schriftlich bekannt welches Unternehmen von uns mit dem Zählerwechsel beauftragt wurde.
Um eine zügige Zählerwechselmontage durchführen zu können, bitten wir Sie, die Zähleranlage stets frei zugänglich zu halten. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen durch den Wasserzählerwechsel nicht. Die Montagezeit beträgt im Normalfall nicht mehr als 15 Minuten.
Stichprobenprüfungen
Seit dem Jahr 2018 greifen wir auf das Stichprobenverfahren für Wasserzähler in der Dimension Q3_4 (vormals Qn 2,5) zurück.
Nachstehend informieren wir Sie über die durchgeführten Prüfungen.
2018
Stichprobenprüfung für im Jahr 2012 erstmals installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP18051). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2018 auf 2021.
2019
Stichprobenprüfung für im Jahr 2013 installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP19104). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2019 auf 2022.
2020
Stichprobenprüfung für im Jahr 2014 installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP20152). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2020 auf 2023.
2021
Stichprobenprüfung für im Jahr 2015 installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP21202). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2021 auf 2024.
2022
Stichprobenprüfung für im Jahr 2016 installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP22293). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2022 auf 2025.
2023
Stichprobenprüfung für im Jahr 2017 installierte Wasserzähler bestanden (Los Nr. WRP23390). Verlängerung des Eichablaufjahres von 2023 auf 2026.
Einsatz digitaler und fernauslesbarer Wasserzähler
Die fortschreitende Digitalisierung macht auch vor der Wasserwirtschaft keinen Halt und seit einigen Jahren sind digitale und fernauslesbare Wasserzähler verstärkt auf dem Vormarsch. Der WZV Neffeltal hat im Jahr 2016 damit begonnen vereinzelt digitale und fernauslesbare Wasserzähler zu verwenden.
Verwendete Zählermodelle
Bis einschließlich 2023 wurden insbesondere die Modelle iPERL und 640C der Sensus GmbH eingesetzt. Ab dem Jahr 2024 wird insbesondere das Modell ELECTO MVM+C der MADDALENA GmbH eingesetzt. Vereinzelt werden auch andere digitale Zählermodelle eingebaut.
Funktionsweise und Vorteile digitaler Wasserzähler
Der Wasserverbrauch wird elektronisch genau gemessen, wodurch eine präzisere Messung der Verbrauchswerte gewährleistet wird. Die Zähler sind mit deinem Funkmodul ausgestattet und können somit durch unsere Mitarbeiter im sogenannten „Drive-By“-Verfahren ausgelesen werden. Diese Auslesung erfolgt regelmäßig zum Jahresende. Somit erübrigt sich die Zählerstandsmeldung durch den Hauseigentümer. Daher werden für diese Zähler auch keine Ableseaufforderungen versendet. Selbstverständlich besteht für die Hauseigentümer jederzeit weiterhin die Möglichkeit zur Verbrauchskontrolle und für eigene Zwecke den Zählerstand im Display des Zählers manuell abzulesen. Durch die Fernauslesung werden Ablese- und Übertragungsfehler vermieden und die Genauigkeit Ihrer jährlichen Verbrauchsabrechnung erhöht sich. Darüber hinaus wird der Ablese- und Abrechnungsaufwand reduziert, was sich positiv auf die Kosten- und Gebührenstruktur auswirkt. Zudem handelt es sich bei den eingesetzten digitalen Wasserzählern um Ultraschallzähler, magnetisch-induktive Durchflussmesser und Ringkolbenzähler die hygienische Vorteile mit sich bringen.
Datenschutz und Funkbelastung
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen und wir nehmen diesen sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Die eingesetzten digitalen Wasserzähler entsprechenden den gesetzlichen Datenschutzvorschriften und sind entsprechend zur Verwendung zugelassen. Schutz vor unberechtigtem Datenzugriff gewährleistet insbesondere die verwendete 128-Bit-AES-Verschlüsselung. Den Anforderungen der BSI-Richtlinie TR-03116-3 wird in vollem Umfang entsprochen.
Weitere Detailinformationen zu dem eingesetzten Modellen, insbesondere im Hinblick auf die Themenbereiche Datensicherheit und Funk können Sie den nachstehenden Herstellerinformationen entnehmen.
Sollte in Ihrem Objekt ein anderes Zählermodell installiert sein, stehen wir Ihnen für Detailinformationen gerne zur Verfügung.