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Gebühren, Beiträge und Kostenersatz

Als öffentlich-rechtliches Unternehmen regelt der WZV Neffeltal seine Angelegenheiten durch Satzungen. In Anlehnung an die Vorschriften des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) werden Gebühren und Beiträge erhoben. Die im Zusammenhang mit den Hausanschlüssen anfallenden Aufwendungen werden als Kostenersatz geltend gemacht.

 

Wassergebühren

Die Wassergebühren werden als Grund- und Verbrauchsgebühr erhoben. Die Grundgebühr ist für die Bereithaltung des Anschluss und die grundsätzliche Möglichkeit der Trinkwasserentnahme zu entrichten. Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des tatsächlich bezogenen Trinkwassers in cbm (1.000 Liter) abgerechnet.

Grundgebühren monatlich (seit 01.01.2024)

Zählerdimension     EUR/Monat

Q3_4                         23,32
Q3_10                       55,96

Verbrauchsgebühr je cbm (seit 01.01.2024)

Die Verbrauchsgebühr je cbm entnommenen Trinkwassers beträgt 1,87 EUR (entspricht 0,0017 EUR/Liter).

Die aufgeführten Gebühren enthalten den gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatz in Höhe von derzeit 7 %.

Weitere Informationen und Hintergründe zu unseren Trinkwassergebühren finden Sie unter der Rubrik Trinkwasser/Gebühren. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Themenbereich Gebührenkalkulation und -höhe finden Sie in unserem FAQ Bereich.

Lastschriftverfahren

Um Ihnen die Wassergebührenzahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen die Teilnahme am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren an, welches von über 80 % unserer Kunden genutzt wird. Entsprechende Vordrucke zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie unter der Rubrik Formulare.

 

Gebühren für Mietstandrohre

Für die Wasserabgabe zu Bauzwecken und sonstigen vorübergehenden Zwecken kann beim WZV der Neffeltalgemeinden ein Standrohr gemietet werden.

Für die Überlassung eines Hydrantenstandrohres wird für zehn volle Tage der Überlassung eine Gebühr von 20,00 EUR inkl. 7 % Umsatzsteuer erhoben. Für jeden weiteren Tag der Überlassung wird zusätzlich je Miettag eine Gebühr von 1,00 EUR inkl. 7 % Umsatzsteuer erhoben.

Bei Ausgabe des Standrohrs wird eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR verlangt. Diese Kaution wird bei der Gebührenabrechnung verrechnet und ein verbleibendes Guthaben auf ein vom Kunden mitgeteilten Bankkontos überwiesen. Es erfolgt keine Barauszahlung. Bitte beachten Sie die Verwendungsvorschriften für Standrohre, welche Ihnen von uns ausgehändigt werden.

Hinweis:
Der WZV der Neffeltalgemeinden unterrichtet seine Mitgliedskommunen über die Nutzung von Standrohrwassermessern. Diese halten sich die Berechnung von Abwassergebühren für einige Verwendungsbereiche vor. Im Zweifelsfall bitten wir Sie, sich mit der entsprechenden Kommune in Verbindung zu setzen. Die Standrohre werden nicht für die Befüllung von privaten Schwimmbecken und Teichanlagen vermietet.

 

Anschlussbeitrag

Der WZV der Neffeltalgemeinden erhebt zum Ersatz seines durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage einen Anschlussbeitrag. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück erhoben und beträgt derzeit inkl. 7 % Mehrwertsteuer 3,75 EUR je Quadratmeter zu veranlagender Grundstücksfläche. Bei der Grundstücksfläche wird höchstens eine Grundstücktiefe von 40 Metern, mindestens jedoch die bebaute oder die nach der Baugenehmigung zur Bebauung vorgesehene Tiefe zugrunde gelegt. Die Beschränkung gilt nicht für Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete. Die Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit wie folgt mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht:

  • bei ein- und zweigeschossiger Bebaubarkeit 1,00
  • bei dreigeschossiger Bebaubarkeit 1,25
  • bei vier- und höhergeschossiger Bebaubarkeit 1,50

Bei Grundstücken in Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten erhöht sich der Nutzungsfaktor um 0,30.

 

Aufwendungsersatz für die Herstellung und Unterhaltung von Grundstücksanschlüssen

Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung der Trinkwasserhausanschlüsse ist dem WZV der Neffeltalgemeinden in der tatsächlich entstandenen Höhe zu ersetzen. Weitere Informationen zu Hausanschlüssen finden Sie in der Rubrik Hausanschlüsse.