Zur Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre vom WZV Neffeltal ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren.
Grundsätzlich besteht für die Gartenbewässerung die Möglichkeit, einen zweiten Wasserzähler (Abzugszähler für Abwassergebühr) zu installieren. Bei Fragen zur Beantragung und Installation von Gartenwasserzählern wenden Sie sich bitte an die für Ihren Ort zuständige Gemeinde bzw. Stadt. Aufgrund von unterschiedlichen Rahmenbedingungen unserer fünf Mitgliedskommunen bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine detaillierten Auskünfte erteilen können.
Wir raten jedoch grundsätzlich zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit unserem kostbaren und unverzichtbaren Gut Trinkwasser. Insbesondere in Zeiten von ausbleibenden Niederschlägen in Kombination mit hohen Temperaturen sollte nicht verschwenderisch mit unserem Trinkwasser umgegangen werden und auf die Bewässerung von Garten- und Grünanlagen möglichst verzichtet werden. Für einen Rasensprenger werden pro Stunde z. B. alleine bis zu 800 Liter Trinkwasser verbraucht, während der tägliche Wasserverbrauch eines Bundesbürgers im Durchschnitt bei lediglich 127 Litern liegt. Es sollte stets kritisch hinterfragt werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht.