Die Wassergebührenabrechnungen des Jahres 2020 werden Mitte Januar 2021 erstellt und versendet. Zusätzlich wird Ihnen der Gebührenbescheid in unserem Online-Kundenportal zum Download zur Verfügung gestellt.
Wir bedanken uns bei allen Kunden recht herzlich für die Unterstützung bei der Zählerablesung.
Nähere Informationen zur Verbrauchsabrechnung entnehmen Sie bitte der hier zum Download zur Verfügung stehenden Kundeninformation.
Hinweis zur Umsatzsteuer im Gebührenbescheid 2020
Mit dem zweiten Corona Steuerhilfegesetz wurde u. a. die temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze auf 16 % bzw. 5% vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beschlossen. Das Gesetz wurde am 29. Juni 2020 beschlossen. Der WZV hat sich für die Umsetzung des sog. Stichtagsverfahrens entschieden und gibt damit die Steuersenkung im größtmöglichen Umfang an seine Kunden weiter. Gemäß den steuergesetzlichen Vorgaben (vgl. Abschnitt 13.1. Abs. 2 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) ) gilt der vereinbarte Ablesezeitpunkt als Leistungszeitraum. Da der WZV Neffeltal grundsätzlich zum Jahresende die Wasserzähler ablesen lässt und zum 31. Dezember 2020 abrechnet, unterliegt der komplette Jahresverbrauch 2020 für alle Kunden im vollen Umfang dem reduzierten Steuersatz von 5 %. Die bereits im ersten Halbjahr 2020 festgelegten und im zweiten Halbjahr 2020 fälligen Vorauszahlungen wurden unverändert mit dem Umsatzsteuersatz von 7 % erhoben. Eine Korrektur erfolgte mit dem Jahresgebührenbescheid für das Jahr 2020 bei dem für das ganze Kalenderjahr der abgesenkte Umsatzsteuersatz von 5 % zugrunde gelegt wurde. Somit profitieren unsere Kunden für den kompletten Jahresverbrauch 2020 von dem reduzierten Steuersatz in Höhe von 5 %. Für die neuen Vorauszahlungen des Jahres 2021 gilt wieder der ursprüngliche Umsatzsteuersatz von 7 %.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.