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Mit den ersten sommerlichen Tagen und Temperaturen im Bereich von 30 Grad häufen sich die Anfragen hinsichtlich Gartenbewässerung und Poolbefüllung. Die Verwendung von Gartenpools hat in den letzten Jahren in unserem Versorgungsgebiet extrem zugenommen was wir als Wasserversorger insbesondere an heißen Sommertagen deutlich an den Abgabemengen merken. Wir weisen daher auf einige Punkte hin und bitten um Beachtung und Rücksichtnahme.

Sorgsamer und bewusster Umgang mit unserem Trinkwasser geboten
Wir raten grundsätzlich zu einem sorgsamen und bewussten Umgang mit unserem kostbaren und unverzichtbaren Gut Trinkwasser. Insbesondere in Zeiten von ausbleibenden Niederschlägen in Kombination mit hohen Temperaturen sollte äußerst sorgsam und gezielt mit unserem Trinkwasser umgegangen werden und auf die Bewässerung von Garten- und Grünanlagen möglichst verzichtet werden. Erfahrungsgemäß kommt es an solchen Tagen zu einem sprunghaften Anstieg der Wasserabgaben und der Verbrauchsanstieg bringt unsere Gewinnungs- und Aufbereitungsanlagen an die Belastungsgrenze. Zur Veranschaulichung kann das Beispiel eines Rasensprengers aufgeführt werden, der pro Stunde alleine bis zu 800 Liter Trinkwasser verbraucht, während der tägliche Wasserverbrauch eines Bundesbürgers im Durchschnitt bei lediglich 127 Litern liegt. Es sollte stets kritisch hinterfragt werden, wo zwingend Trinkwasser eingesetzt werden muss und wo nicht.

Gartenbewässerung und Poolbefüllung muss selbst durchgeführt werden
Zur Bewässerung von privaten Grünanlagen sowie zum Auffüllen von privaten Swimmingpools und Gartenteichen werden grundsätzlich keine Mietstandrohre vom WZV Neffeltal ausgegeben. Ein entsprechender Wasserbedarf ist ausschließlich über den normalen Hauswasseranschluss zu realisieren. Um das Versorgungssystem nicht zu überlasten sollten Sie Ihren Pool bereits rechtzeitig vor den einzelnen Hitzeperioden füllen.

Abzugszähler für Gartenbewässerung
Grundsätzlich besteht für die Gartenbewässerung die Möglichkeit, einen zweiten Wasserzähler (Abzugszähler für Abwassergebühr) zu installieren. Hierfür ist jedoch ausschließlich die Gemeinde bzw. Stadt zuständig, die Ihnen gegenüber die Abwassergebühren erhebt. Bei Fragen zur Beantragung und Installation von Gartenwasserzählern wenden Sie sich bitte unmittelbar an die für Ihren Ort zuständige Gemeinde bzw. Stadt. Aufgrund von unterschiedlichen Rahmenbedingungen unserer fünf Mitgliedskommunen bitten wir um Verständnis, dass wir Ihnen hierzu keine detaillierten Auskünfte erteilen können. Für die entnommene Wassermenge wird die normale Trinkwassergebühr erhoben auch wenn das Wasser ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wurde. Der Einbau eines Gartenzählers bzw. Abzugszählers ist mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden. Er darf nur im Zusammenhang mit der Bewässerung ihres Gartens genutzt werden. Die Befüllung von Pools ist über diesen separaten Zähler in der Regel nicht zulässig. Sie sollten daher vor der Installation eines separaten Gartenwasserzählers genau prüfen ob sich der damit verbundene Aufwand lohnt.

Alternative Bewässerungsmethoden
Um der Verschwendung von kostbarem Trinkwasser vorzubeugen empfehlen wir grundsätzlich das Bewässern mit Regenwasser aus Zisternen oder Regentonnen. In Anbetracht des fortschreitenden Klimawandels sollte bereits bei der Gartengestaltung darauf geachtet werden, dass dieser mit wenig Wasser auskommt. Sofern eine Bewässerung zwingend erforderlich ist sollten z. B. Tropfschläuche eingesetzt werden, mit denen sich Ihre Pflanzen bodennah und zielgerecht bewässern lassen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.